Informationen zur Förderung aus dem Verfügungsfonds der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Sparkasse Darmstadt und Dieburg
Nach der erfolgreichen Resonanz auf den Verfügungsfonds in den Jahren 2024 und 2025 legt die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit Darmstadt Marketing GmbH das Förderinstrument 2026 erneut auf. Gemeinsam mit der Sparkasse Darmstadt und Dieburg steht ein Gesamtbudget von 35.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden kleinere Projekte, Maßnahmen sowie Start-Ups mit bis zu 5.000 Euro, die zur Belebung, Aufwertung und Attraktivität der Darmstädter Innenstadt oder der Stadtteilzentren beitragen.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben kann sich jeder mit Ideen für Aktionen, welche die City beleben, schöner oder grüner gestalten. Gefördert werden Konzepte oder Projekte die einen Ort in der City oder einem Stadtteilzentrum beleben und die Aufenthaltsqualität dort erhöhen. Das können kleine Veranstaltungen, dekorative Elemente bis hin zu kleinen baulichen Maßnahmen sein.
Auch gibt es durch den Verfügungsfonds die Möglichkeit Konzepten eine Anschubfinanzierung für die Ladenmiete zu geben.
Wie kann man sich bewerben?
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Über das Formular >> Antrag für Mittel aus dem Verfügungsfonds
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Info: Richtlinie zum Verfügungsfonds
Wer kann sich bewerben?
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Bewerben können sich Einzelpersonen, Unternehmen, Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger sowie öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Wer entscheidet über die Bewerbungen?
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Ein lokales Vergabegremium wird die Bewerbungen sichten und entscheiden. Für jede ausgewählte Idee werden maximal 5.000 Euro vergeben. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Sparkasse Darmstadt und Dieburg, Stadtplanung und Kultur der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Darmstadt Marketing GmbH mit Wirtschaftsförderung, der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, des Handelsverbands Hessen Süd, des Citymarketing Darmstadt e.V. und Vertretungen der Immobilienwirtschaft und des DEHOGA zusammen.
Fragen oder Unterstützung beim Antrag?
Das Team des Ladenflächen- und Quartiersmanagements steht für alle Fragen bereit.
Wo? Im CityLab, Luisenplatz 5A. Gerne kurz per Mail anfragen stadtpunkte@darmstadt.de oder einfach vorbeikommen.
FAQ
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Förderung aus dem Verfügungsfonds der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Sparkasse Darmstadt und Dieburg:
1 - Wer kann sich bewerben?
Für eine Förderung aus dem Verfügungsfonds können sich
- Einzelpersonen,
- Unternehmen,
- Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Unternehmen,
- Vereine und Bürgerinitiativen,
- Verbände,
- gemeinnützige Träger sowie
- öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
bewerben.
2 - Was wird gefördert?
Mit dem Verfügungsfonds können Projekte in der Darmstädter Innenstadt sowie den Stadtteilzentren umgesetzt werden.
Die Bandbreite an möglichen Maßnahmen reicht von
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kleinen Veranstaltungen (z.B. ein kleines Straßenfest),
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dekorativen Elementen (z.B. thematische Schaufenstergestaltung, Straßengrün),
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geringfügigen baulichen Maßnahmen (z.B. Spiel- und Sitzflächen) bis zu
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Förderungen neuer Ladenkonzepte.
Die Projekte können sowohl temporär sein als auch dauerhafte bauliche Veränderungen beinhalten.
3 - Wo ist das Fördergebiet?
Mit dem Verfügungsfonds können Projekte in der Darmstädter Innenstadt sowie den Stadtteilzentren umgesetzt werden.
4 - Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden maximal 5.000 Euro pro Projekt. Anträge können ab einer Summe von mindestens 500 Euro eingereicht werden.
5 - Kann ich zusätzlich zu den Fördermitteln Sponsoring für mein Projekt erhalten?
Ja, die Fördermittel schließen ein weiteres Sponsoring nicht aus. Allerdings reduziert sich die Fördersumme aus dem Verfügungsfonds um den gesponserten Betrag.
6 - Wer entscheidet über die Förderung?
Ein lokales Vergabegremium entscheidet regelmäßig (einmal im Monat) über die Bewerbungen. Das Gremium setzt sich aus folgenden Vertretrinnen und Vertretern zusammen:
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ein/eine Vertreter/in der Sparkasse Darmstadt und Dieburg
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ein/eine Vertreter/in der Bürgerbeauftragten
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je ein/eine Vertreter/in der Wirtschaftsverbände IHK, HWK, DEHOGA, UV, HV
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ein/eine Vertreter/in des Darmstadt Citymarketing e.V.
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ein/eine Vertreter/in für den Darmstadt Marketing GmbH
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ein/eine Vertreter/in der Stadtplanung
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Bei Anträgen aus den Stadtteilen sollen je ein/eine Vertreter/in aus den Gewerbevereinen als Gast im Gremium anwesend sein.
7 - Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
Das Projekt darf bereits mit Abgabe des Förderantrags begonnen werden, d.h. ab dann dürfen Aufträge erteilt werden.
ACHTUNG! Zu diesem Zeitpunkt besteht aber noch keine Sicherheit, dass die Förderung gewährt wird. Erst nach Bewilligung und Abschluss des Projekts können die entstandenen Kosten erstattet werden.
8 - Wann wird der Förderbetrag überwiesen?
Nach Abschluss des Projekts werden die Kosten entsprechend dem Budgetplan und belegt durch die Verwendungsnachweise an den Antragsteller erstattet. Bei Mietverträgen kann monatsweise abgerechnet werden.
Die Mittel können nur gegen den entsprechenden Verwendungsnachweis erstattet werden.
Nach Ablauf der Maßnahme können alle Nachweise zusammen eingereicht werden.
Die Kosten und Verwendungsnachweise sollen spätestens acht Wochen nach Ende der Maßnahme eingereicht werden.
9 - Was ist ein Verwendungsnachweis?
Für eine Mietförderung wird der Verwendungsnachweis der Fördermittel durch Vorlage des unterschriebenen Mietvertrags und nach Beleg des entsprechenden Kontoauszugs der monatlichen Mietüberweisung belegt.
Für andere Projekte sind im Verwendungsnachweis die Kosten durch Angebote (siehe Frage 10) und die Rechnungen sowie den entsprechenden Nachweis der Überweisung zu belegen.
10 - Muss ich Angebote für mein Projekt einholen?
Ab einem Betrag von über 250 Euro müssen mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt werden. Die Vergleichsangebote dürfen über eine Markterkundung, z.B. über eine Internetrecherche, eingeholt werden. Wichtig ist, dass die Angebote mit Datum (z.B. durch einen Screenshot) dokumentiert werden.
11 - Wann und wo reiche ich in den Verwendungsnachweis ein?
Nach Abschluss des Projekts muss der Verwendungsnachweis bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH, Ladenflächen- und Quartiersmanagement, Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt, schriftlich eingereicht oder digital per Mail an stadtpunkte@
darmstadt.de übersandt werden.
12 - Wie lange dauert es, bis die Erstattung auf meinem Konto ist?
In der Regel 2 bis 4 Wochen nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises erfolgt die Erstattung, maximal 2 Monate nach Abgabe des Verwendungsnachweises.
13 - Wie lang muss man auf die Zusage warten?
Das Gremium zur Vergabe trifft sich einmal im Monat, sodass die Zusage in der Regel vier Wochen nach der Antragsstellung zugeht.
14 - Was muss bei der Durchführung des Projekts beachtet werden?
Das Projekt muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Die Förderung wird nach Abschluss des geförderten Projekts ausgezahlt, das bedeutet Antragstellerinnen und Antragsteller müssen für die geplanten Maßnahmen in Vorkasse gehen.
15 - Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?
Es steht ein Antragsformular (>> Download) zur Bewerbung online zur Verfügung. Darin enthalten sind z. B.
- Angaben zur antragstellenden Person oder Organisation,
- die Beschreibung des Projekts,
- die Projektkosten,
- der Maßnahmenstart und -abschluss sowie
- weitere Erklärungen und
- eine detaillierte Kostenermittlung und
- bei Ladenflächen z.B. der unterschriebene Mietvertrag.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH, Ladenflächen- und Quartiersmanagement, Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt eingereicht oder digital per Mail an stadtpunkte@
darmstadt.de zu übersendet werden.
